ZOO-Vorschriften

Auf Weltreise im GaiaZOO
Heute geöffnet: 10:00 – 16:00 Uhr

ZOO-Vorschriften

1. Zugang

  • Der Besuch des ZOOs ist nur mit gültiger Eintrittskarte und ausschließlich während der offiziellen Öffnungszeiten gestattet. Diese Öffnungszeiten sind im Eingangsbereich angegeben. Die Eintrittskarte ermöglicht nur den Zugang zu den öffentlichen Bereichen des ZOOs.
  • Jede Person, die sich im ZOO aufhält, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, die sie auf Verlangen vorzuzeigen hat. Diese Eintrittskarte ist deshalb während des gesamten Besuchs sorgsam aufzubewahren. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des ZOOs ihre Gültigkeit. Gegebenenfalls können Sie den ZOO zwischenzeitlich verlassen. Dies hat aber nach Rücksprache und unter Mitwirkung der Kassenmitarbeiter zu erfolgen.
  • Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den ZOO (oder einen Teil des ZOOs) zu schließen oder den weiteren Zugang von Besuchern einzuschränken. Gründe dafür können unter anderem sein: zu großer Besucherandrang und die Entstehung einer Situation, in der die Sicherheit der Besucher nicht mehr gewährleistet ist. Eine solche Entscheidung wird im Bedarfsfall immer von der Geschäftsleitung getroffen. Bei einer solchen Entscheidung können keine Ausnahmen gemacht werden, und es erfolgt keine Kostenerstattung.
  • Die Dauerkarten (Jahreskarten) bleiben Eigentum von GaiaZOO. Sie können eingezogen werden, wenn sich der Besitzer ungehörig verhält oder gegen die ZOO-Besucherordnung verstößt. Das betrifft auch Dauer- bzw. Jahreskarten, die nicht auf den Namen des Besuchers ausgestellt sind.

2. Allgemeines

  • Das Betreten des ZOOs erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Sie dürfen sich nur auf den Wegen aufhalten. Es ist verboten, über Zäune zu klettern und Absperrungen zu umgehen. Dienstwege sind ausschließlich den Mitarbeitern vorbehalten.
  • Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen, wird der Zugang verwehrt, oder sie werden ohne Kostenerstattung des ZOOs verwiesen.
  • Eltern sowie Betreuer von Gruppen sind für alle Personen verantwortlich, die unter ihrer Leitung den ZOO besuchen.
  • Kinder ohne Begleitung kann der Zugang verwehrt werden.
  • Sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie während Ihres Besuchs (zu Unrecht) Einschränkungen erfahren haben, können Sie Ihre Beschwerde an der Kasse des ZOOs zur Niederschrift bringen.
  • Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen. Sie finden diese Abfallbehälter an verschiedenen Stellen im ZOO.
  • GaiaZOO ist bei Verstößen oder beim begründeten Verdacht auf Verstöße gegen diese Besucherordnung berechtigt, den betreffenden Besucher des ZOO-Geländes zu verweisen oder den entsprechenden Zugang zu verwehren. Ferner kann GaiaZOO alle Schritte unternehmen, die GaiaZOO diesbezüglich für notwendig oder geeignet erachtet, darunter das Erstatten einer Anzeige bei der Polizei.

3. Sicherheit der Tiere

  • Mit Blick auf die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Tiere im GaiaZOO ist es strengstens verboten, sich in den Lebensraum der Tiere sowohl an Land als auch im Wasser zu begeben. Außerdem ist es streng verboten, Hände, Finger, Stöcke oder andere Gegenstände durch Gitter oder Zäune zu stecken.
  • Das Streicheln der Tiere ist nicht gestattet.
  • Es ist verboten, die Tiere im GaiaZOO zu füttern.
  • Es ist streng verboten, Abfälle oder andere Gegenstände in die Aufenthaltsbereiche der Tiere zu verbringen.
  • Wenn Sie Zeugin oder Zeuge eines der oben genannten Vorkommnisse werden, bitten wir Sie, dies auf jeden Fall den Mitarbeitern zu melden.

4. Mitgebrachte Artikel

  • Die Einnahme mitgebrachter Lebensmittel ist im Restaurant oder auf der beim Restaurant gelegenen Terrasse nicht gestattet.
  • Radios und andere Tonerzeuger dürfen nicht genutzt werden, da sie sowohl die Tiere als auch andere Besucher belästigen können.
  • Kinderfahrräder, Rollschuhe und Skateboards und Ähnliches sind nicht gestattet. Kinder- und Sportwagen sowie Rollstühle und Rollatoren bilden eine Ausnahme.
  • Der Besitz von Waffen und/oder das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten. Bei einem entsprechenden Verstoß erfolgt der sofortige Verweis aus dem ZOO, ohne dass die Kosten erstattet würden.

5. (Haus-) Tiere

  • (Haus-) Tiere sind im Zusammenhang mit der Sicherheit unserer Tiere nicht gestattet.
  • Assistenzhunde sind angeleint unter bestimmten Bedingungen allerdings zulässig.
  • GaiaZOO kann die (Haus-) Tiere der Besucher nicht aufnehmen.
  • Werden (Haus-) Tiere im Fahrzeug zurückgelassen, erfolgt in jedem Fall eine Meldung bei der Polizei.

6. Aussehen

  • GaiaZOO verlangt das Tragen geeigneter Kleidung.
  • Für die Kleinkindhygiene bitten wir Sie, die dafür bereitgestellten Räume und Einrichtungen in den Toiletten zu benutzen.

7. Fotos und Filmaufnahmen

  • Die Anfertigung von Fotos und Filmaufnahmen im ZOO zu privaten Zwecken ist gestattet.
  • Bei solchen Aufnahmen darf es für die anderen Besucher, die Tiere und das Personal nicht zu Einschränkungen kommen.
  • Professionelle Fotos und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Abteilung PR gestattet.
  • Der Einsatz von Drohnen (zu gewerblichen sowie privaten Zwecken) ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Abteilung PR gestattet.
  • Es ist möglich, dass Sie als Besucher gefilmt oder fotografiert werden. GaiaZOO behält sich das Recht vor, dieses Material zur Veröffentlichung zu verwenden.
  • Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen, empfehlen wir Ihnen, die Orte zu meiden, an denen Sie einem Foto- oder Filmteam begegnen.
  • GaiaZOO schuldet den Besuchern für die Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen keinerlei Vergütung.

8. Attraktionen, Präsentationen und Fütterungen

  • Die Nutzung von Spielplätzen, Spielgeräten und Ähnlichem erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Bei der Nutzung von Attraktionen und anderen Einrichtungen ist den Anweisungen bzw. Nutzungsvorschriften auf den Schildern oder durch die Mitarbeiter nachzukommen. Für verschiedene Attraktionen gelten Nutzungsbeschränkungen, beispielsweise eine Mindestgröße oder ein Mindestalter. Aus Sicherheitsgründen sind Sie verpflichtet, sich an diese Vorschriften zu halten.
  • Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Attraktionen zu schließen. Gründe dafür können unter anderem sein: entsprechende Witterungsverhältnisse, notwendige Wartungsarbeiten sowie zu hohe oder zu geringe Besucherzahlen.
  • Gleichzeitig behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, öffentliche Fütterungen und entsprechende Zeiten zu ändern oder solche Vorführungen ohne Angabe von Gründen zu streichen.

9. Schäden

  • Der ZOO wird gewissenhaft gepflegt und instand gehalten. Dennoch können Sie auf weniger angenehme Dinge stoßen. Sollten Sie mit einer solchen Situation konfrontiert werden, möchten wir Sie bitten, dies unverzüglich den Mitarbeitern zu melden.
  • Auch wenn Sie einen ungewollten Schaden verursacht haben, ist dies zu melden.
  • Schäden sind grundsätzlich sofort zu melden, damit sie vor Ort aufgenommen werden können (siehe Haftung). Ein eventueller Schadenersatz bei Meldung zu einem späteren Zeitpunkt ist unter allen Umständen ausgeschlossen.

10. Haftung

  • GaiaZOO haftet nur für Schäden, die auf ein Verschulden des Personals zurückgehen. Eine Haftung für andere Schäden ist ausgeschlossen.

11. Werbung und Verkauf

  • Werbung und Verkauf von Dienstleistungen und/oder Produkten sind im GaiaZOO oder auf den Zugangswegen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung von GaiaZOO nicht gestattet.

12. Verweis aus dem ZOO

  • Anweisungen des Personals und/oder Vorschriften auf den Schildern ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Physische oder verbale Gewalt bzw. anderweitiges unerwünschtes Verhalten gegenüber den anderen Besuchern und dem Personal wird nicht toleriert. Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten, können des ZOOs verwiesen werden und haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

13. Parken

  • Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung und gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.
  • Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände oder (Haus-) Tiere im Fahrzeug oder auf dem Parkplatz.
  • Sie dürfen Ihr Auto nur auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen parken. An anderen Stellen darf nur auf Anweisung des Personals geparkt werden.
  • Fahrzeuge, die die Ausfahrt für anderen Verkehr blockieren, werden abgeschleppt. Die Kosten dafür werden gegenüber dem Eigentümer des Fahrzeugs geltend gemacht.
  • GaiaZOO haftet – ungeachtet der Ursache – nicht für Schäden an Fahrzeugen, es sei denn, diese Schäden gehen auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des eigenen Personals zurück.
  • An Tagen mit hohem Besucherandrang kann es passieren, dass die Nachfrage nach Parkplätzen höher ist als das Angebot. In diesen Fällen verweist das Personal auf eine Alternative.

14. Gastronomie

  • Im ZOO gilt Rauchverbot. Für alle überdachten Gebäude gilt, dass darin nicht geraucht werden darf.
  • GaiaZOO verkauft keine alkoholischen Getränke an Personen unter 18 Jahren Um die Sicherheit der Tiere, Gebäude und Besucher im GaiaZOO zu gewährleisten, wurden verschiedene Regeln und Vorschriften erlassen. Mit dem Betreten des GaiaZOO gelten diese Regeln und Vorschriften für Sie.

Die eventuelle Nichtigkeit einer Bestimmung aus der vorliegenden ZOO-Besucherordnung hat keinerlei Auswirkungen auf die Geltung der übrigen Bestimmungen. Bei Angelegenheiten und Ereignissen, die in der ZOO-Besucherordnung keine Erwähnung finden, entscheidet die ZOO-Leitung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und hoffen, dass die vorliegende ZOO-Besucherordnung dazu beitragen wird.